BGH - Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge
Etliche Kapitalanlger werden ihre Schadensersatzforderungen nach einem BGH-Urteil vom 18. Juni 2015 nicht mehr durchsetzen können, da sie verjährt sind. Vorfurmulierte Mustergüteanträge reichen zur Verjährungshemmung nicht aus (III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14).