OLG Nürnberg: Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge weisen erheblichen Mangel auf
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 24. April 2018 bestätigt, dass ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug einen Mangel aufweist und daher nicht zur vertragsgemäßen Verwendung geeignet ist (Az.: 6 U 409/17). Es sei davon auszugehen, dass ein erheblicher Mangel vorliege, da ohne eine entsprechende Nachbesserung dem Pkw der Verlust der Betriebserlaubnis drohe.