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Abgasskandal – Musterfeststellungsklage bringt geschädigte Autokäufer nicht weiter

15.05.2018

Mehr Verbraucherschutz hat sich die neue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Damit Verbraucher in Massenschadensfällen wie dem VW-Abgasskandal ihre Rechte besser wahrnehmen können, hat sie nun einen Gesetzesentwurf zur sog. Musterfeststellungsklage (MFK) verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten.

OLG Nürnberg: Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge weisen erheblichen Mangel auf

07.05.2018

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 24. April 2018 bestätigt, dass ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug einen Mangel aufweist und daher nicht zur vertragsgemäßen Verwendung geeignet ist (Az.: 6 U 409/17). Es sei davon auszugehen, dass ein erheblicher Mangel vorliege, da ohne eine entsprechende Nachbesserung dem Pkw der Verlust der Betriebserlaubnis drohe.

Mehr Aufklärung im Dieselskandal durch Akteneinsicht

02.05.2018

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Sieg vor dem Verwaltungsgericht Schleswig errungen. Demnach muss das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Korrespondenz mit VW in Sachen Rückruf wegen Abgasmanipulationen offenlegen. "Im Abgasskandal könnte diese Entscheidung nun für mehr Aufklärung sorgen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Razzia bei Porsche – Porsche Macan-Käufer bekommt Geld zurück

24.04.2018

Die Staatsanwaltschaft "klopfte" bei Porsche an. Mit rund 200 Einsatzkräften fand am 18. April eine groß anlegte Razzia an zehn Standorten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Durchsucht wurden auch zwei Audi-Standorte. Es geht um Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Es besteht der Verdacht auf Betrug und strafbare Werbung, heißt es aus Reihen der Staatsanwaltschaft.

Abgasskandal: OLG Köln hält Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Software-Update grundsätzlich für möglich

05.04.2018

Millionen Dieselfahrer sind vom Abgasskandal betroffen. Wohl auch aus Sorge, die Betriebserlaubnis für ihren Wagen zu verlieren, ließen sie ein Software-Update aufspielen. Trotz des Updates sei der Rücktritt vom Kaufvertrag grundsätzlich möglich, wie das OLG Köln mit Beschluss vom 27.03.2018 erklärte (Az.: 18 U 134/17).