Abgasmanipulationen – Verkaufsstopp und Auslieferungsstopp für Audi A6 und A7
Neue Schummelsoftware bei aktuellen Audi A6 und A7 – Betroffenen Fahrzeugen droht Rückruf und Software-Update.
Neue Schummelsoftware bei aktuellen Audi A6 und A7 – Betroffenen Fahrzeugen droht Rückruf und Software-Update.
Mehr Verbraucherschutz hat sich die neue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Damit Verbraucher in Massenschadensfällen wie dem VW-Abgasskandal ihre Rechte besser wahrnehmen können, hat sie nun einen Gesetzesentwurf zur sog. Musterfeststellungsklage (MFK) verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten.
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 24. April 2018 bestätigt, dass ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug einen Mangel aufweist und daher nicht zur vertragsgemäßen Verwendung geeignet ist (Az.: 6 U 409/17). Es sei davon auszugehen, dass ein erheblicher Mangel vorliege, da ohne eine entsprechende Nachbesserung dem Pkw der Verlust der Betriebserlaubnis drohe.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Sieg vor dem Verwaltungsgericht Schleswig errungen. Demnach muss das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Korrespondenz mit VW in Sachen Rückruf wegen Abgasmanipulationen offenlegen. "Im Abgasskandal könnte diese Entscheidung nun für mehr Aufklärung sorgen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Staatsanwaltschaft "klopfte" bei Porsche an. Mit rund 200 Einsatzkräften fand am 18. April eine groß anlegte Razzia an zehn Standorten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Durchsucht wurden auch zwei Audi-Standorte. Es geht um Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Es besteht der Verdacht auf Betrug und strafbare Werbung, heißt es aus Reihen der Staatsanwaltschaft.
Händler muss beweisen können, dass das Update keine nachteiligen Auswirkungen auf den Motor hat
Millionen Dieselfahrer sind vom Abgasskandal betroffen. Wohl auch aus Sorge, die Betriebserlaubnis für ihren Wagen zu verlieren, ließen sie ein Software-Update aufspielen. Trotz des Updates sei der Rücktritt vom Kaufvertrag grundsätzlich möglich, wie das OLG Köln mit Beschluss vom 27.03.2018 erklärte (Az.: 18 U 134/17).
KBA ordnet Rückruf für BMW 750d und BMW M550d wegen unzulässiger Abschalteinrichtung an.
Abgasskandal: Flecke auf der "weißen Weste" von BMW.
Wieder ein Erfolg für vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer: Das Landgericht Hamburg verurteile einen VW-Händler dazu, einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan zurückzunehmen und durch einen Neuwagen zu ersetzen (Urteil vom 7. März 2018, Az.: 329 O 105/17).