Sie befinden sich hier:
Startseite Sonstiges

Sonstiges

Gute Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen im Abgasskandal – LG Stuttgart sieht VW in der Haftung

13.09.2018 | Kanzlei Brüllmann

Gerichte quer durch die Republik haben bei Schadensersatzklagen im VW-Abgasskandal schon zu Gunsten der geschädigten Käufer entschieden. Auch das Landgericht Stuttgart reiht sich hier mit seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung ein.

Diesel-Fahrverbot in Frankfurt und anderen Städten – die Zeche zahlen die Verbraucher

10.09.2018

Ab 2019 kommen Diesel-Fahrverbote auch in Frankfurt. Zunächst nur für ältere Diesel, ab September 2019 auch für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5. Frankfurt ist nach Hamburg, Stuttgart und Aachen die vierte Stadt, in der es Fahrverbote für Diesel geben wird. Gleichzeitig dürfte Frankfurt von Fahrverboten aufgrund der sehr hohen Zahl an Pendlern noch härter getroffen werden als viele andere Städte.

Gute Erfolgsaussichten für Klagen im VW Abgasskandal – Achtung Verjährung

07.09.2018 | Kanzlei Brüllmann

Klagen im Abgasskandal gegen VW haben beste Erfolgsaussichten wie Gerichtsurteile quer durch die Republik zeigen. Allerdings sollten geschädigte Autokäufer, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchten, jetzt handeln. Am 31. Dezember 2018 verjähren ihre Ansprüche.

Oberverwaltungsgericht NRW: Software-Update bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen muss aufgespielt werden

03.09.2018

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Abgasskandal einen verpflichtenden Rückruf für etliche Diesel-Fahrzeuge angeordnet, damit ein Software-Update bei den manipulierten Fahrzeugen aufgespielt werden kann. Trotz aller Bedenken gegen diese Updates müssen betroffene Verbraucher dem Rückruf folgen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschlüssen vom 17. August 2018 entschieden (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Wird das Software-Update nicht aufgespielt, droht dem Fahrzeug der Verlust der Betriebserlaubnis.

VW Abgasskandal – Ansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

28.08.2018

Inzwischen ist es fast drei Jahre her, dass der VW-Abgasskandal in den USA ans Licht kam. Betroffene Verbraucher, die einen VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem "Schummel-Motor" EA 189 erworben haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings müssen sie handeln, denn zum 31.12.2018 verjähren ihre Ansprüche.

Autokartell – Mögliche Absprachen zur Abgasreinigung auch bei Benzinern

27.08.2018

Schon im Sommer 2017 berichtete das Magazin "Der Spiegel" vom Autokartell. Die fünf Autobauer VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche sollen demnach weitreichende Absprachen, u.a. zur Abgasreinigung getroffen haben, die möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Nun berichtet der "Spiegel", dass die Absprachen zur Abgasreinigung nicht nur Diesel-Fahrzeuge, sondern auch Benziner betroffen haben.