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Gute Erfolgsaussichten für Klagen im VW Abgasskandal – Achtung Verjährung

07.09.2018 | Kanzlei Brüllmann

Klagen im Abgasskandal gegen VW haben beste Erfolgsaussichten wie Gerichtsurteile quer durch die Republik zeigen. Allerdings sollten geschädigte Autokäufer, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchten, jetzt handeln. Am 31. Dezember 2018 verjähren ihre Ansprüche.

Oberverwaltungsgericht NRW: Software-Update bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen muss aufgespielt werden

03.09.2018

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Abgasskandal einen verpflichtenden Rückruf für etliche Diesel-Fahrzeuge angeordnet, damit ein Software-Update bei den manipulierten Fahrzeugen aufgespielt werden kann. Trotz aller Bedenken gegen diese Updates müssen betroffene Verbraucher dem Rückruf folgen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschlüssen vom 17. August 2018 entschieden (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Wird das Software-Update nicht aufgespielt, droht dem Fahrzeug der Verlust der Betriebserlaubnis.

VW Abgasskandal – Ansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

28.08.2018

Inzwischen ist es fast drei Jahre her, dass der VW-Abgasskandal in den USA ans Licht kam. Betroffene Verbraucher, die einen VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem "Schummel-Motor" EA 189 erworben haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings müssen sie handeln, denn zum 31.12.2018 verjähren ihre Ansprüche.

Autokartell – Mögliche Absprachen zur Abgasreinigung auch bei Benzinern

27.08.2018

Schon im Sommer 2017 berichtete das Magazin "Der Spiegel" vom Autokartell. Die fünf Autobauer VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche sollen demnach weitreichende Absprachen, u.a. zur Abgasreinigung getroffen haben, die möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Nun berichtet der "Spiegel", dass die Absprachen zur Abgasreinigung nicht nur Diesel-Fahrzeuge, sondern auch Benziner betroffen haben.