Sie befinden sich hier:
Startseite Sonstiges

Sonstiges

Verdacht der Abgasmanipulationen bei Opel – KBA kündigt Rückruf an

16.10.2018 | Kanzlei Brüllmann

Opel erlebte einen "schwarzen Montag" und dürfte endgültig im Dieselskandal angekommen sein. Zunächst kam es am 15. Oktober 2018 wegen des Anfangsverdachts von Abgasmanipulationen zu einer Razzia an den Opel-Standorten in Kaiserslautern und Rüsselsheim. Wenig später erklärte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass es den Rückruf für rund 100.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Kürze anordnen werde.

VW Abgasskandal kommt beim BGH an

10.10.2018 | Kanzlei Brüllmann

Und der Abgasskandal kommt beim BGH an: Der Bundesgerichtshof befasst sich trotz aller VW-Vermeidungsstrategien am 9. Januar 2019 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/18 mit einer Kaufpreisminderung bei einem vom sogenannten "Abgasskandal" betroffenen Kraftfahrzeug.

Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs befasst sich erstmals mit Fragen zum Gewährleistungsrecht und insbesondere damit, ob neben einer kompletten Rückabwicklung auch ein Schadensersatz in Form einer Kaufpreisminderung in Frage kommt.

Schadensersatz statt Fahrverbot – Ansprüche im Dieselskandal geltend machen

28.09.2018

Die Diskussion um Fahrverbote schreckt nicht nur Dieselfahrer auf, sondern auch die Politik. Fahrverbote sollen verhindert werden. Mit welchen Maßnahmen das gelingen soll, ist aber nicht klar. Für die vom VW Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer wird die Zeit unterdessen langsam knapp. Sie können Schadensersatzansprüche nur noch bis Ende des Jahres geltend machen.

Rechtskräftiges Urteil im Abgasskandal – Händler muss Neufahrzeug liefern

20.09.2018

Ein Urteil des Landgerichts Regensburg im Abgasskandal ist rechtskräftig (Az.: 7 O 1892/16). In dem Fall hatte das LG den Händler zur Lieferung eines Neuwagens verurteilt. Nachdem das OLG Nürnberg die Berufung des Händlers verworfen hat und die Rechtsbeschwerde beim BGH zurückgezogen wurde, darf sich der Kläger auf einen nagelneuen VW Polo freuen.

VW Abgasskandal: Landgericht Wiesbaden spricht Käufer Schadensersatz zu

13.09.2018

Schlappe für VW, Erfolg für einen geschädigten Käufer im Abgasskandal. Die Kanzlei Cäsar-Preller hat für den Käufer eines gebrauchten VW Golf Diesel die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchgesetzt. Das Landgericht Wiesbaden entschied mit Urteil vom 20. August 2018, dass Volkswagen dem Käufer den Kaufpreis erstatten muss und lediglich einen Nutzungsersatz einbehalten darf (Az.: 1 O 324/17).