LG Augsburg: VW muss im Abgasskandal Schadensersatz ohne Nutzungsentschädigung zahlen
Von diesem Urteil des Landgerichts Augsburg können noch zahlreiche durch den VW-Abgasskandal geschädigte Autokäufer profitieren. Mit Urteil vom 14. November 2018 sprach das Landgericht Augsburg einem Käufer eines VW Golf Diesel Schadensersatz zu und entschied darüber hinaus, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe (Az.: 021 O 4310/16). Der Käufer hat damit nach sechs Jahren Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises und muss sich keinen Cent für die Nutzung des Fahrzeugs abziehen lassen.