16.10.2018 | Kanzlei Brüllmann
Diesel-Fahrverbote kommen auch in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 9. Oktober entschieden, dass die Hauptstadt für elf Straßenabschnitte 2019 Fahrverbote verhängen muss. Die Fahrverbote seien notwendig, um den Grenzwert für die Schadstoff-Belastung mit Stickstoffdioxid einzuhalten.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Berliner Senat nun bis zum 31. März einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften verabschieden. Die Fahrverbote müssen dann bis Ende Juni 2019 umgesetzt werden.