Abgasskandal: Schadensersatz beim VW Touareg
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Dezember 2018 entschieden, dass Volkswagen einem Käufer eines VW Touareg Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz leisten muss (Az.: 36 O 147/18).
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Dezember 2018 entschieden, dass Volkswagen einem Käufer eines VW Touareg Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz leisten muss (Az.: 36 O 147/18).
VW droht im Abgasskandal neuer Ärger. Ausgerechnet bei einem Software-Update treten Probleme auf, die befürchten lassen, dass die neue Steuerungssoftware erneut Abschalteinrichtungen enthält. Heißt: Es könnte eine erneute Abgasmanipulation vorliegen.
„Viele Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal sind am Jahresende 2018 noch nicht verjährt“, stellt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden klar. Heißt: Auch 2019 können Betroffene ihre Ansprüche noch geltend machen.
Das Landgericht Augsburg bleibt seiner Linie im Abgasskandal treu. Es hält VW aufgrund der Abgasmanipulationen für schadensersatzpflichtig und spricht dem Autobauer darüber hinaus auch den Anspruch auf einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer ab.
Droht eine Geburt problematisch zu werden, kann jede Minute kostbar sein, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu wahren. Darum muss die Schwangere auch über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts rechtzeitig aufgeklärt werden. Die Aufklärung erfolgt zu spät, wenn nur noch ein „eiliger Kaiserschnitt“ möglich ist. Dann kann der behandelnde Arzt bzw. die Klinik nach einem Urteil des BGH vom 28. August 2018 haftbar sein (Az.: VI ZR 509/17).
Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal können auch 2019 noch geltend gemacht werden. "Das Thema ist auch im neuen Jahr noch aktuell. Viele Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher sind nicht am 31.12.2018 verjährt", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Am 31.12.2018 verjähren viele Ansprüche der geschädigten Verbraucher im VW Abgasskandal. "Auch wenn die Zeit knapp ist, können die Forderungen jetzt noch geltend gemacht werden. Dazu sollten Kurzentschlossene jetzt handeln, damit noch rechtzeitig bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte VW verurteilt, einem vom Abgasskandal geschädigten Kunden Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten. Erwartungsgemäß hatte die Volkswagen zunächst Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, diese aber nun offenbar zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) rechtskräftig und der Kläger erhält Schadensersatz (Az.: 12 O 106/17).
Die Rechtsprechung im VW Abgasskandal hat sich verbraucherfreundlich entwickelt. Immer mehr Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb schadensersatzpflichtig sei.
Etliche Verbraucher wollen sich die Abgasmanipulationen durch VW nicht bieten lassen und klagen im Abgasskandal auf Schadensersatz. Diesen Klagen will sich nun offenbar auch das Land Baden-Württemberg anschließen und gegen VW auf Schadensersatz klagen, wie u.a. die "Stuttgarter Nachrichten" berichten. Demnach soll die Schadensersatzklage noch in diesem Jahr eingereicht werden, um eine mögliche Verjährung der Forderungen zu verhindern.