Abgasskandal – OLG Köln bestätigt erneut Schadensersatzanspruch gegen VW
Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss vom 1. März 2019 erneut bestätigt, dass es VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig hält (Az.: 16 U 146/18).
Damit hat das OLG Köln in diesem Jahr schon zum zweiten Mal klar Stellung im Dieselskandal bezogen und sich auf Seiten der Verbraucher positioniert. Schon in einem Beschluss Anfang Januar hatte das OLG entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und VW daher zum Schadensersatz verpflichtet sei.