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Abgasskandal – OLG Köln bestätigt erneut Schadensersatzanspruch gegen VW

21.03.2019

Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss vom 1. März 2019 erneut bestätigt, dass es VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig hält (Az.: 16 U 146/18).

Damit hat das OLG Köln in diesem Jahr schon zum zweiten Mal klar Stellung im Dieselskandal bezogen und sich auf Seiten der Verbraucher positioniert. Schon in einem Beschluss Anfang Januar hatte das OLG entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und VW daher zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank weiter möglich – Musterklage gescheitert

20.03.2019 | Kanzlei Brüllmann

Verbraucher sollten sich von der Entscheidung des OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank abzuweisen, nicht verunsichern lassen (Az.: 6 MK 1/18). „Der Widerrufsjoker kann bei Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank weiterhin gezogen werden. Das OLG Stuttgart hat nicht entschieden, dass der Widerruf nicht möglich ist“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart klar.

VW Touareg 3,0 Liter Diesel Euro 6 – Käufer erhält Schadensersatz

19.03.2019

Im Dezember 2017 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für den VW Touareg 3,0 Liter Diesel Euro 6 wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen an. Das Landgericht Lüneburg hat nun mit Urteil vom 12. Februar 2019 entschieden, dass ein Touareg-Käufer aufgrund der Abgasmanipulationen Anspruch auf Schadensersatz hat (Az.: 9 O 140/18).

Abgasskandal: VW Golf-Fahrer erhält Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

07.03.2019

Das Landgericht Augsburg ließ ein weiteres Mal keinen Zweifel aufkommen: VW habe sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht und habe auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Das hat das LG Augsburg mit Urteil vom 5. Dezember 2018 entschieden (Az.: 021 O 3267/17).

Abgasskandal: Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe erhöht den Druck auf VW

07.03.2019 | Kanzlei Brüllmann

Aus Karlsruhe weht VW im Abgasskandal ein rauer Wind entgegen. Zunächst veröffentlichte der BGH vor wenigen Tagen eine Hinweisbeschluss, in dem die Karlsruher Richter deutlich machten, dass sie unzulässige Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel halten und die Käufer dementsprechend Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun legte das OLG Karlsruhe nach.