Schadensersatz im Abgasskandal – VW darf nur geringen Nutzungsersatz abziehen
Schadensersatzklagen im Abgasskandal haben zunehmend gute Erfolgsaussichten. Immer mehr Gerichte entscheiden, dass VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. In der Regel wird VW aber der Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zugesprochen. Diesen Anspruch hält das Landgericht Nürnberg-Fürth aber nur für einen begrenzten Zeitraum für berechtigt, wie es mit Urteil vom 26. März 2019 klarstellte (Az.: 9 O 8478/18).