Paukenschlag im Abgasskandal: VW muss Schadensersatz ohne Anspruch auf Nutzungsersatz zahlen
Landgericht Augsburg spricht Käufer eines VW Golf Schadensersatz zu – Gericht sieht keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für VW.
Landgericht Augsburg spricht Käufer eines VW Golf Schadensersatz zu – Gericht sieht keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für VW.
Das Urteil könnte für VW im Abgasskandal noch richtig teuer werden. Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.11.2018 nicht nur entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Es hat auch entschieden, dass VW für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Wertersatz hat.
Stuttgart, Frankfurt, Berlin, Hamburg, Mainz, Köln oder Essen und ein Abschnitt der Autobahn A40 - in immer mehr deutschen Städten wird es Diesel-Fahrverbote geben. Grund ist, dass die zulässigen Grenzwerte der Belastung der Luft mit Stickoxiden nicht eingehalten werden. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft und wird an vielen Messstellen überschritten. Als einer der Hauptgründe für die starke Belastung gilt der Straßenverkehr und hier insbesondere Diesel-Fahrzeuge.
Durch die Abgasmanipulationen sei der Käufer eines VW Touran Diesel vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. VW sei daher zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main am 12. November 2018 (Az.: 2-33 O 192/18).
Landgericht Baden-Baden sieht VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung in der Haftung.
Erneut gibt es ein verbraucherfreundliches Urteil im VW-Abgasskandal: Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 19. Oktober 2018 entschieden, dass Volkswagen dem Käufer eines VW Tiguan zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Am 1. November tritt in Deutschland mit der sog. Musterfeststellungsklage ein neues Gesetz in Kraft. Verbrauchern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, in einer Art Sammelklage ihr Recht durchzusetzen.
Vor etwas mehr als drei Jahren flog der VW-Abgasskandal in den USA auf. Weltweit waren rund 11 Millionen Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, davon ca. 2,5 Millionen in Deutschland.
Der Abgasskandal hat nicht nur VW, sondern auch die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda erfasst. Auch bei Modellen dieser Marken kam der von den Abgasmanipulationen betroffene Motor EA 189 zum Einsatz. Als Motorenhersteller hafte die VW AG auch bei diesen Modellen auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: 1 O 318717).
Ein Urteil des Landgerichts Heilbronn dürfte vom VW-Abgasskandal geschädigten Verbrauchern Rückenwind geben. Mit Urteil vom 9. August 2018 entschied das LG Heilbronn, dass VW für die Schäden, die durch die Abgasmanipulationen entstanden sind, haftet (Az.: Sp 2 O 278/17).