VW Abgasskandal - LG Potsdam spricht Kläger Schadensersatz ohne Abzug von Nutzungsersatz zu
Bei Schadensersatzklagen im VW-Abgasskandal rückt verstärkt die Frage des Nutzungsersatzes in den Blickpunkt. Wie schon andere Gerichte zuvor entschied auch das Landgericht Potsdam mit Urteil vom 29. Mai 2019, dass VW für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung abziehen darf. Heißt: VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten (Az.: 6 O 76/19).