VW Abgasskandal - OLG Köln bestätigt Anspruch auf Schadensersatz
Das OLG Köln räumt VW bei Berufungsklagen im Dieselskandal keine großen Chancen ein. Gleich in zwei Fällen machte das OLG Köln per Hinweisbeschluss deutlich, dass es die Schadendersatzansprüche der Käufer im Abgasskandal für gerechtfertigt hält (Az.: 27 U 14/19 und 27 U 7/19).
In den Verfahren geht es einmal um einen Audi Q5 und einmal um einen Audi A4. In beiden Fahrzeugen ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Die Käufer hatten in beiden Fällen auf Schadensersatz geklagt und die Verfahren gewonnen.