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Sonstiges

Solar Sprint Festzins III / UDI Beratungsgesellschaft – Möglichkeiten der Anleger

09.05.2019 | Kanzlei Brüllmann

Anleger, die der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG Nachrangdarlehen gewährt und in die Kapitalanlage Solar Sprint Festzins III investiert haben, fürchten um ihr Geld. Die Nachrangdarlehen konnten nicht wie geplant Ende 2018 zurückgezahlt werden. Nun werden den Anlegern Kaufangebote unterbreitet, die aber ebenfalls mit erheblichen Verlusten  verbunden sein können.

Gehen die Anleger auf die Angebote ein, können sie einen großen Teil ihres investierten Geldes verlieren. Sie können ihre Forderungen auch behalten und riskieren damit möglicherweise noch höhere Verluste.

Opalenburg SafeInvest – Anleger bekommt sein Geld zurück

09.05.2019 | Kanzlei Brüllmann

Genau 19.199,99 Euro hatte ein Anleger in der Hoffnung auf seine sichere Altersvorsorge in seine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG investiert. „Und er bekommt jeden Cent davon zuzüglich Zinsen zurück“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten am Landgericht München I durchgesetzt hat.

Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Abgasskandal zur Kasse

08.05.2019 | Kanzlei Brüllmann

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Dieselskandal zur Kasse. Der Autobauer muss wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 2019 mit. Porsche hat die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Bescheid ist damit rechtskräftig.

Miles & More – Auszahlung der Prämienmeilen in Euro gefordert

30.04.2019

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht für ihren Mandanten die Auszahlung eines Meilenguthabens geltend. Der Mandant hatte auf seinem Kundenkonto bei Miles & More mehr als 700.000,00 Prämienmeilen gesammelt. „Wir machen nun geltend, dass das Meilenguthaben in Euro ausgezahlt wird. Auf der Grundlage eines Wertes von 3 Cent pro Meile ergibt sich für unseren Mandanten ein Guthaben in Höhe von mehr als 21.000 Euro“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Glücksspiel im Internet - Geld zurückholen

11.04.2019

Glücksspiel kann süchtig machen - und arm. Beim Online-Glücksspiel kann aber durchaus die Möglichkeit bestehen, sich die Verluste wieder zurückzuholen. Das zeigt auch ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 21. Februar 2018 (Az.: 158 C 19107/17). Hier hatte das AG München eine Klage auf Ausgleich von Spieleinsätzen, die mittels einer Kreditkarte getätigt wurden, abgewiesen.

LG Heilbronn: Volkswagen muss VW Golf zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

10.04.2019 | Kanzlei Brüllmann

Volkswagen muss einen vom Abgasskandal betroffenen VW Golf zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. März 2019 entschieden.

Die Klägerin hatte in dem zu Grunde liegenden Fall im August 2013 einen VW Golf Cabrio als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem, wie sich im Herbst 2015 herausstellte, die Abgaswerte manipuliert wurden.

Diesel-Fahrverbot in Stuttgart und Reutlingen

28.03.2019 | Kanzlei Brüllmann

Für Stuttgarter Dieselfahrer wird es am 1. April ernst. Die Übergangszeit läuft ab und dann gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter auch für die Anwohner, wenn sie keine Ausnahmegenehmigung haben. Außerdem sollen Diesel-Fahrverbote auch in Reutlingen kommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Luftreinhaltung stattgegeben.

ThomasLloyd Global High Yield Fund 450 – Umwandlung der Genussrechte in Aktien

28.03.2019

Anleger des ThomasLloyd Global High Yield Fund 450 sollten umgehend handeln. Ihre Genussrechte sollen in Aktien umgewandelt werden. Wer seine Beteiligung bereits gekündigt hat und nun kein Aktionär werden möchte, wird unter Druck gesetzt. Ihm wird mitgeteilt, dass sein Auseinandersetzungsguthaben zum 31. Dezember 2017 auf null Euro festgesetzt wird, sein Geld also verloren ist. Auch zeitlich übt die ThomasLloyd Global Asset Management AG Druck aus und räumt den Anlegern lediglich eine Frist bis zum 31.03.2019 ein, um sich zu entscheiden.