Sie befinden sich hier:
Startseite Sonstiges

Sonstiges

Abgasskandal - OLG Stuttgart setzt Mercedes unter Druck

23.07.2019

Der Autohersteller müsse beweisen, dass er bei der Abgasreinigung keine unzulässigen Funktionen einsetzt, damit die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß eingehalten werden. Es sei nicht Aufgabe der Verbrauchers, dem Autohersteller die Manipulation nachzuweisen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt in einem Verfahren zu Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen entschieden, berichtet Focus online.

Abgasskandal - OLG Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz

19.07.2019 | Kanzlei Brüllmann

Für VW kommt es im Abgasskandal immer dicker. Nachdem VW-Chef Diess im ZDF bei Markus Lanz im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen öffentlich von Betrug sprach, kassierte VW vor dem OLG Karlsruhe eine schwere Schlappe. Das OLG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18. Juli 2019, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 17 U 160/18).

Abgasskandal Audi SQ5 – LG Flensburg spricht Schadensersatz zu

18.07.2019

Im Abgasskandal können auch dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Auto mit den manipulierten Abgaswerten inzwischen weiterverkauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Flensburg vom 6. Juni 2019 zu einem Audi SQ5 (Az.: 7 O 90/18).

In dem Verfahren hatte der Kläger im März 2016 einen Audi SQ5 gekauft. Das Modell wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Der Kläger verlangte wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Abgasskandal – VW-Chef Diess spricht bei Lanz öffentlich von Betrug

18.07.2019 | Kanzlei Brüllmann

Von Betrug wollte bei VW im Zusammenhang mit dem Abgasskandal niemand etwas hören. Das hat sich nun geändert. Kein Geringerer als VW-Vorstandschef Herbert Diess spricht im Dieselskandal öffentlich von Betrug. In der ZDF-Talkshow Markus Lanz sagte er am 18. Juni 2019 wörtlich: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“

Der Satz sitzt. Auf Nachfrage kommt nur noch Schweigen. Diess versucht nicht seine Aussage zu relativieren. Darum ist in der Folge die VW-Rechtsabteilung bemüht. Die Aussage sei nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen, heißt es.

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen FIFO? Wirklich?

17.07.2019

Als der Bitcoin und andere Kryptowährungen boomten, sind viele Anleger auf den Zug aufgesprungen, um von dem Höhenflug zu profitieren. Die Gewinne unterliegen allerdings nicht wie beim Aktienhandel der Abgeltungssteuer von derzeit pauschal 25 %, sondern der persönlichen Einkommensteuer von bis zu 48 % nebst Solidaritätszuschlag. Allerdings ist es keinesfalls sicher, dass der Handel mit Kryptowährungen auch innerhalb eines Jahres ohne Umtausch in reales Geld (FIAT) steuerpflichtig ist.