BGH zu Kündigung wegen Eigenbedarf und Härtefall
Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags ist für Vermieter nun schwer möglich, solange der Mieter seinen Pflichten nachkommt. Anders sieht das aus, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht. Liegt ein Härtefall vor, z.B. weil sich der Gesundheitszustand des Mieters durch einen Umzug verschlechtern würde, kann er unter Umständen dennoch in der Wohnung bleiben. Der BGH hat am 22. Mai 2019 entschieden, dass im Einzelfall eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung notwendig ist (Az.: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17).