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Dieselskandal und Fahrverbote – DUH gerät in die Kritik

22.11.2018 | Kanzlei Brüllmann

Stuttgart, Frankfurt, Berlin, Hamburg, Mainz, Köln oder Essen und ein Abschnitt der Autobahn A40 - in immer mehr deutschen Städten wird es Diesel-Fahrverbote geben. Grund ist, dass die zulässigen Grenzwerte der Belastung der Luft mit Stickoxiden nicht eingehalten werden. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft und wird an vielen Messstellen überschritten. Als einer der Hauptgründe für die starke Belastung gilt der Straßenverkehr und hier insbesondere Diesel-Fahrzeuge.

VW Abgasskandal - LG Koblenz spricht Skoda-Käuferin Schadensersatz zu

26.10.2018 | Kanzlei Brüllmann

Der Abgasskandal hat nicht nur VW, sondern auch die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda erfasst. Auch bei Modellen dieser Marken kam der von den Abgasmanipulationen betroffene Motor EA 189 zum Einsatz. Als Motorenhersteller hafte die VW AG auch bei diesen Modellen auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: 1 O 318717).

Opel - KBA ordnet Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung an

22.10.2018 | Kanzlei Brüllmann

Nun ist es offiziell: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für rund 96.000 Opel Diesel-Fahrzeuge mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 angeordnet. Wie die Behörde mitteilte, wurden bei der Überprüfung der Modelle Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter (125 kw) sowie Zafira 1,6 Liter (88 kw / 100 kw), Zafira 2,0 Liter, (96 kw / 125 kw) mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Diese können zu erhöhten Emissionen von Stickoxiden führen. Das KBA ordnete deshalb einen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an.

Audi muss im Dieselskandal 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen

17.10.2018 | Kanzlei Brüllmann

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen die Audi AG verhängt. Der Autobauer hat die Strafe bereits akzeptiert. Den Abgasskandal kann Audi damit aber noch lange nicht zu den Akten legen. Mit dem Bußgeld ist nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht abgeschlossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 20 Beschuldigte laufen weiter.