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Porsche muss im Abgasskandal 535 Millionen Euro Bußgeld zahlen

09.05.2019

Nach VW und Audi wird auch Porsche im Dieselskandal zur Kasse gebeten. Mit Bescheid vom 7. Mai 2019 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Geldbuße in Höhe von 535 Millionen Euro wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht gegen die Porsche AG verhängt. Porsche hat auf Rechtsmittel verzichtet und das Bußgeld akzeptiert. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Porsche AG ist damit abgeschlossen.

Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Abgasskandal zur Kasse

08.05.2019 | Kanzlei Brüllmann

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Dieselskandal zur Kasse. Der Autobauer muss wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 2019 mit. Porsche hat die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Bescheid ist damit rechtskräftig.

Miles & More – Auszahlung der Prämienmeilen in Euro gefordert

30.04.2019

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht für ihren Mandanten die Auszahlung eines Meilenguthabens geltend. Der Mandant hatte auf seinem Kundenkonto bei Miles & More mehr als 700.000,00 Prämienmeilen gesammelt. „Wir machen nun geltend, dass das Meilenguthaben in Euro ausgezahlt wird. Auf der Grundlage eines Wertes von 3 Cent pro Meile ergibt sich für unseren Mandanten ein Guthaben in Höhe von mehr als 21.000 Euro“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Immobilie muss die beim Kauf vereinbarte Beschaffenheit aufweisen

29.04.2019

Eine Immobilie muss die Beschaffenheit aufweisen, die im notariellen Kaufvertrag beurkundet wurde. Mängel an der Immobilie werden jedoch oft erst festgestellt, wenn der Kaufpreis gezahlt und das Objekt übergeben wurde. Zudem wird im Immobilienkaufvertrag in der Regel eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen. „Das bedeutet allerdings nicht, dass der Käufer die erst später festgestellten Mängel in jedem Fall akzeptieren muss.

Mercedes Viano 2.2 CDI – Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

18.04.2019

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Daimler einen Mercedes Viano 2.2 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Heilbronn jetzt entschieden (Az.: Kn 8 O 120/18). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass es sich bei dem bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und schloss sich damit der Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart an.

Abgasskandal Mercedes GLK 220 CDI – Motor OM 651 im Blickpunkt

18.04.2019

Mercedes droht im Abgasskandal ein weiterer Massenrückruf. Wie am Wochenende bekannt wurde, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verdacht, dass Daimler beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Die Behörde hat deshalb ein formelles Anhörungsverfahren eingeleitet. Es droht der Rückruf von rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 hergestellt wurden.

BGH: Eigentümergemeinschaft kann kurzzeitige Vermietung nicht nachträglich verbieten

17.04.2019

Dank Portalen wie Airbnb ist es kein Problem, die eigene Wohnung kurzzeitig an Touristen oder Geschäftsreisende zu vermieten. Ärger kann es allerdings mit der Eigentümergemeinschaft geben, die die wechselnden Gäste im Haus nicht gerne sehen. Nachträglich verbieten kann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Vermietungen allerdings nicht. Mit Urteil vom 12. April 2019 hat der BGH in diesem Punkt für Klarheit gesorgt (Az.: V ZR 112/18).