Abgasskandal – Auch Mercedes-Kunden können vom BGH-Hinweis profitieren
Der BGH hat vor wenigen Tagen im Abgasskandal klar und deutlich Stellung bezogen und unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft. In dem Fall ging es um die Klage eines VW-Käufers gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagen. „Durch diesen Hinweisbeschluss des BGH haben sich nicht nur die Chancen auf Schadensersatz für VW-Käufer erhöht, der Beschluss ist auch für Mercedes-Kunden äußerst interessant“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.