Abgasskandal – Staatsanwaltschaft darf sichergestellte interne VW-Unterlagen auswerten
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden zurück – Wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Dieselskandals.
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden zurück – Wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Dieselskandals.
Schadensersatzansprüche müssen weiter individuell durchgesetzt werden – Anmeldung im Klageregister.
Lange mussten geschädigte Autokäufer auf die Entscheidung eines Oberlandesgerichts in Sachen VW-Abgasskandal warten. Nun gibt es erstmals einen OLG-Beschluss. Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 28. Mai 2018 entschieden, dass ein Händler einen VW Eos 2,0 TDI mit der Manipulationssoftware zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 27 U 13/17).
Bundesverkehrsminister Scheuer kündigt amtlichen Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen an – 774.000 Fahrzeuge in Europa betroffen.
Das Treffen zwischen Daimler-Chef Zetsche und Bundesverkehrsminister Scheuer endete für den Stuttgarter Autobauer mit einem echten Schlag. Mercedes muss alleine in Deutschland 238.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. In Europa sind insgesamt 774.000 Fahrzeuge betroffen.
Bundesverkehrsminister Scheuer kündigte nach dem Treffen den unverzüglichen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Mercedes-Fahrzeuge an. Daimler müsse die bemängelten Abschalteinrichtungen schnellstmöglich beseitigen und habe sich kooperationsbereit gezeigt.
Erneut illegale Abschalteinrichtungen beim Porsche Macan und Porsche Cayenne – Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 6 betroffen.
Abgasmanipulationen, Wertverlust, drohende Fahrverbote - Dieselfahrer haben es seit dem VW-Abgasskandal alles andere als leicht. Allerdings bestehen aufgrund der Abgasmanipulationen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18. Mai 2018.
Neue Schummelsoftware bei aktuellen Audi A6 und A7 – Betroffenen Fahrzeugen droht Rückruf und Software-Update.
Händler muss beweisen können, dass das Update keine nachteiligen Auswirkungen auf den Motor hat
Für Diesel-Fahrer wird es eng. Das Bundesverwaltungsgericht hält ein Fahrverbot zur Reinerhaltung der Luft für grundsätzlich zulässig. Das hat das BVerwG mit Urteil vom 27. Februar 2018 entschieden.