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VW Abgasskandal – Kurzentschlossene können noch Schadensersatz geltend machen

21.12.2018 | Kanzlei Brüllmann

Am 31.12.2018 verjähren viele Ansprüche der geschädigten Verbraucher im VW Abgasskandal. "Auch wenn die Zeit knapp ist, können die Forderungen jetzt noch geltend gemacht werden. Dazu sollten Kurzentschlossene jetzt handeln, damit noch rechtzeitig bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte.

Dieselskandal: Land Baden-Württemberg will gegen VW auf Schadensersatz klagen

19.12.2018 | Kanzlei Brüllmann

Etliche Verbraucher wollen sich die Abgasmanipulationen durch VW nicht bieten lassen und klagen im Abgasskandal auf Schadensersatz. Diesen Klagen will sich nun offenbar auch das Land Baden-Württemberg anschließen und gegen VW auf Schadensersatz klagen, wie u.a. die "Stuttgarter Nachrichten" berichten. Demnach soll die Schadensersatzklage noch in diesem Jahr eingereicht werden, um eine mögliche Verjährung der Forderungen zu verhindern.

Schadensersatz im VW Abgasskandal – Ansprüche jetzt geltend machen

14.12.2018 | Kanzlei Brüllmann

Schadensersatzansprüche gegen VW sollten noch in diesem Jahr geltend gemacht werden. "Es bestehen gute Aussichten, Forderungen im Abgasskandal gegen VW durchzusetzen. Allerdings wird die Zeit langsam knapp, da am Jahresende die Verjährung der Forderungen droht", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

VW hat den nächsten Skandal – Ungeprüfte Fahrzeuge an Kunden verkauft

12.12.2018 | Kanzlei Brüllmann

Als ob VW mit dem Abgasskandal nicht schon genug Vertrauen verspielt hätte, setzt der Konzern noch einen oben drauf. Wie jetzt bekannt wurde, hat Volkswagen sog. Vorserienfahrzeuge über einen Zeitraum von mehreren Jahren ungeprüft an Kunden verkauft. Die Kunden wussten von nichts - auch nichts von den Risiken, die mit solchen Vorserienfahrzeugen verbunden sein können. Zumal auch offenbar bei VW nicht bekannt ist, inwieweit sich diese Modelle von der zugelassenen Serienproduktion unterscheiden.

Verwaltungsgericht München: Ohne Software-Update droht Diesel-Fahrzeugen die Stilllegung

01.12.2018 | Kanzlei Brüllmann

Der Druck auf Diesel-Fahrer in Bayern, ein Software-Update aufspielen zu lassen, steigt. Wie das Verwaltungsgericht München mit Urteilen vom 28. November 2018 entschieden hat, ist es rechtmäßig, die Fahrzeuge stillzulegen, wenn der Halter nicht an der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Nachrüstung teilnimmt. Damit hat das VG München die Klagen von sechs Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge vom VW-Abgasskandal betroffen sind, zurückgewiesen (Az.: M 23 K 18.2902 u.a.).

Abgasskandal – VW muss Kaufpreis für Golf ohne Nutzungsentschädigung erstatten

23.11.2018 | Kanzlei Brüllmann

Das Urteil könnte für VW im Abgasskandal noch richtig teuer werden. Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.11.2018 nicht nur entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Es hat auch entschieden, dass VW für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Wertersatz hat.