UDI Energie Festzins 10, 11, 12 und UDI Sprint Festzins IV – Ausfall der Forderungen droht
Die Warnung ist deutlich und kommt in vierfacher Ausfertigung. Vier UDI-Gesellschaften warnen vor dem möglichen Ausfall von Forderungen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilungen nach dem Vermögensanlagengesetz am 12. Juni 2019 veröffentlicht. Es geht um die Emissionen UDI Sprint Festzins IV, UDI Energie Festzins 10, UDI Energie Festzins 11 und UDI Energie Festzins 12. Anleger dieser Geldanlagen müssen nach der Warnung Verluste befürchten.