Angabe von Barmitteln bei Einreise und Ausreise in die EU
Bargeld kann nicht nach Belieben in die Europäische Union eingeführt oder ausgeführt werden. Ab Beträgen von mindestens 10.000 Euro oder dem gleichen Gegenwert in anderen Währungen, Wertpapieren oder Reiseschecks müssen Barmittel angemeldet werden.
