11-jähriges Kind trifft keine Mitschuld am Verkehrsunfall – Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz
Ein elfjähriges Mädchen wurde beim Überqueren der Straße angefahren und verletzt. Das OLG Celle sprach ihm vollen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Das Kind treffe keine Mitschuld, entschied das OLG mit Urteil vom 19. Mai 2021 (Az.: 14 U 129/20). Das Mädchen habe Entfernung und Geschwindigkeit der heranfahrenden Autos falsch eingeschätzt. Dabei handele es sich um eine typisch kindliche Fehleinschätzung, so das OLG.