Drohende Fahrverbote in Wiesbaden und Frankfurt
Auch in Wiesbaden und Frankfurt drohen Dieselfahrern Fahrverbote.
Auch in Wiesbaden und Frankfurt drohen Dieselfahrern Fahrverbote.
Abgasskandal: sammelklage ist keine Wunderwaffe für geschädigte Autofahrer.
Der Abgasskandal hat Audi weiter fest im Griff. Die VW-Tochter erwartet bei ihren Diesel-Modellen weitere Rückrufe. Wie verschiedene Medien berichten, stünden bei etwa 200.000 Fahrzeugen die Prüfungen oder Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) noch aus.
Das Bundesverwaltungsgericht hält ein Diesel-Fahrverbot grundsätzlich für zulässig. Damit es die Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf bestätigt und die Revision der Länder zurückgewiesen.
Für Diesel-Fahrer wird es eng. Das Bundesverwaltungsgericht hält ein Fahrverbot zur Reinerhaltung der Luft für grundsätzlich zulässig. Das hat das BVerwG mit Urteil vom 27. Februar 2018 entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht vertagt die Entscheidung über ein Diesel-Fahrverbot. Nach einer mehrstündigen Verhandlung ist in Leipzig noch keine Entscheidung gefallen. Diese will das Bundesverwaltungsgericht nun am 27. Februar verkünden.
Millionen Diesel-Fahrer werden gespannt nach Leipzig blicken. Dort entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit von Fahrverboten. Die Entscheidung ist wegweisend. Besonders belastete Bereiche könnten dann für Millionen Fahrzeuge tabu sein.
Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft mögliche Abgasmanipulationen beim Mercedes Vito Tourer.
Immer wieder Audi. Die VW-Tochter sorgt im Abgasskandal für immer neue Schlagzeilen. Nachdem es vor einigen Tagen schon zu Durchsuchungen bei Audi-Motorentechnikern gekommen war, stand die Staatsanwaltschaft München II nun bei der Audi-Zentrale in Ingolstadt und dem Werk in Neckarsulm vor der Tür. Das berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung.
Software-Update aufspielen lassen oder die Stilllegung des Fahrzeugs mit Schummel-Software riskieren? In dieser Frage spiegelt sich das Dilemma vieler vom Abgasskandal betroffener Autofahrer wider.