Online Coaching - Teilnehmer bekommt 23.800 Euro zurück
Ein Mandant von Brüllmann Rechtsanwälte kann aufatmen: Er erhält 23.800 Euro zurück, die er für ein Online-Coaching gezahlt hatte. Außerdem muss er keine weiteren Zahlungen aus dem Vertrag mehr leisten. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024, Az. 13 U 176/23, (nicht rechtskräftig) so entschieden.
„Das OLG Stuttgart ist unserer Argumentation gefolgt, dass der geschlossene Vertrag über das Online-Coaching gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz verstößt und daher nichtig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, der das Urteil erstritten hat.