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Grüne Kapitalanlage UDI insolvent - Die Folgen

BaFin ordnet Rückabwicklung an

Die UDI-Gruppe hat sich auf Investitionen in nachhaltige grüne Geldanlagen spezialisiert. Anleger konnten sich z.B. in Form von Nachrangdarlehen an Investitionen in Windkraft, Solar und Bioenergie oder auch Green Buildings beteiligen. Allerdings sind zuletzt verschiedene UDI-Gesellschaften in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mussten auf Anordnung der BaFin abgewickelt werden und / oder haben Insolvenz beantragt. Dementsprechend steht das Geld der Anleger im Feuer.

Die Fakten:

UDI wurde 1998 gegründet und zählt nach eigenen Angaben im Bereich ökologische Kapitalanlagen zu den Marktführern in Deutschland. Investiert wird beispielsweise in Projekte zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien wie Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen oder Biogasanlagen. Anleger konnten sich beteiligen und den UDI-Gesellschaften u.a. Nachrangdarlehen gewähren.

Die Nachrangdarlehen sind nun zum Problem geworden, da die BaFin offenbar zu der Auffassung gekommen ist, dass die vereinbarte Nachrangklausel unwirksam ist. Das hat zur Folge, dass die Gesellschaften auf Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben hat. Daher muss das Geschäft abgewickelt und die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden.

Die betroffenen UDI-Gesellschaften sind dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und haben Insolvenzantrag gestellt.

UDI-Gesellschaften insolvent

Das Amtsgericht Leipzig hat am 31. August 2021 bzw. 1. September 2021 die Insolvenzverfahren über verschiedene UDI-Gesellschaften eröffnet.

Betroffen sind:

  • UDI Energie Festzins III UG & Co. KG – Az.: 401 IE 989/21
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 971/21
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 999/21
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 775/21
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG – Az.: IE 991/21
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG – Az.: IE 1000/21
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG – Az.: IE 1021/21
  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG – Az.: IE 1001/21

Schlechte Nachrichten gab es auch für weitere UDI-Gesellschaften. So veröffentlichte die BaFin im Juni 2021 Mitteilungen weiterer UDI-Gesellschaften, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern vermutlich nicht erfüllen können. Betroffen sind die UDI-Gesellschaften UDI Immo Sprint Festzins I und UDI Immo Sprint Festzins II sowie UDI Energie Festzins 13 und UDI Energie Festzins 14. Auch die zur UDI-Gruppe zählende te energy sprint Festzins I hat bereits auf einen drohenden Forderungsausfall hingewiesen.

Mit Bescheid vom 24. März 2022 hat die BaFin außerdem der UDI Energie Festzins 11 UG & Co. KG die Einstellung und Abwicklung ihres ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

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Riskante Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich insbesondere im Insolvenzfall, denn aufgrund der vereinbarten Nachrangs droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes. UDI-Anleger können sich allerdings Hoffnung machen, dass die Nachrangklausel nicht wirksam vereinbart wurde. Darauf deuten auch die Abwicklungsanordnungen der BaFin hin.

Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt, d.h. sie müssen sich nicht hinter allen anderen Gläubigern anstellen.

UDI investierte in Biogasanlagen.
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UDI - Schadenersatz wegen Prospektfehler möglich

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Zahlreiche Anleger, die in Nachrangdarlehen der UDI-Gruppe investiert haben, haben viel Geld verloren. Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden macht den Anlegern neue Hoffnung auf Schadenersatz. Das OLG stellte fest, dass der ehemalige Geschäftsführer der UDI-Gruppe auf Schadenersatz haftet (Az.: 8 U 493/23).

Verschiedene UDI-Gesellschaften mussten in der Vergangenheit Insolvenz anmelden. Anleger konnten ihre Ansprüche zwar beim Insolvenzverwalter anmelden, dennoch müssen sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Insolvenzverfahren über UDI Immo Sprint Festzins I und II und UDI Sprint Festzins IV eröffnet

15.09.2022 | Kanzlei Brüllmann

Das Amtsgericht Leipzig hat am 7. bzw. 12. September 2022 über drei weitere UDI-Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger ist es damit zur traurigen Gewissheit geworden, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen. Ein Silberstreif am Horizont ist, dass die vereinbarte Nachrangklausel in den Darlehensverträgen unwirksam sein dürfte, so dass wohl auch die Anleger über die Insolvenzquote an der Insolvenzmasse beteiligt werden können.

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Über folgende UDI-Gesellschaften hat das AG Leipzig jetzt die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet:

te Solar Sprint IV insolvent

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Das Amtsgericht Leipzig hat am 4. Juli 2022 das Insolvenzverfahren über die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 401 IN 800/22). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen bis zum 22. August 2022 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.

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