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LG Augsburg: VW muss im Abgasskandal Schadensersatz ohne Nutzungsentschädigung zahlen

23.11.2018

Von diesem Urteil des Landgerichts Augsburg können noch zahlreiche durch den VW-Abgasskandal geschädigte Autokäufer profitieren. Mit Urteil vom 14. November 2018 sprach das Landgericht Augsburg einem Käufer eines VW Golf Diesel Schadensersatz zu und entschied darüber hinaus, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe (Az.: 021 O 4310/16). Der Käufer hat damit nach sechs Jahren Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises und muss sich keinen Cent für die Nutzung des Fahrzeugs abziehen lassen.

Abgasskandal – VW muss Kaufpreis für Golf ohne Nutzungsentschädigung erstatten

23.11.2018 | Kanzlei Brüllmann

Das Urteil könnte für VW im Abgasskandal noch richtig teuer werden. Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.11.2018 nicht nur entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Es hat auch entschieden, dass VW für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Wertersatz hat.

Dieselskandal und Fahrverbote – DUH gerät in die Kritik

22.11.2018 | Kanzlei Brüllmann

Stuttgart, Frankfurt, Berlin, Hamburg, Mainz, Köln oder Essen und ein Abschnitt der Autobahn A40 - in immer mehr deutschen Städten wird es Diesel-Fahrverbote geben. Grund ist, dass die zulässigen Grenzwerte der Belastung der Luft mit Stickoxiden nicht eingehalten werden. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft und wird an vielen Messstellen überschritten. Als einer der Hauptgründe für die starke Belastung gilt der Straßenverkehr und hier insbesondere Diesel-Fahrzeuge.

Auswege aus der Schrottimmobilie

20.11.2018

Schrottimmobilen sind immer noch ein Thema und haben zahlreiche Anleger an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Schrottimmobilien sind nicht nur Immobilien, die völlig heruntergekommen sind, sondern auch Immobilen, die zu völlig überzogenen Preisen verkauft wurden. Die Folge ist, dass die Immobilien nicht die notwendige Rendite einbringen, während die Käufer Monat für Monat die Rate für das Darlehen aufbringen müssen.

INKA Beteiligungsverwaltung – Restrukturierung der Anleihe geplant

19.11.2018

Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, ehemals Admiral Beteiligungsverwaltungs AG aus Wiesbaden steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Rückzahlung der am 31. Oktober 2018 fälligen Anleihe konnte daher nicht erfolgen. Ebenso blieb die fällige Zinszahlung aus. Angesichts der schwierigen Situation lädt die Inka Beteiligungsverwaltung GmbH die Anleihe-Anleger am 21. November 2018 zur Gläubigerversammlung ins Mercure Hotel in Wiesbaden ein.