Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen teilt auf seiner Homepage mit: „Angebotene Daten zu prüfen ist keine Frage der Opportunität. Die Finanzverwaltung ist von Amts wegen dazu verpflichtet, alle Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten zu überprüfen. Dazu zählen auch Hinweise auf Daten-CDs. Die Rechtmäßigkeit des Ankaufs von angebotenen Daten wird nicht nur durch das Bundesfinanzministerium, sondern auch durch die Staatsanwaltschaften und alle Gerichte bestätigt. Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die den Ankauf und die Verwertung von Daten-CDs als nicht rechtmäßig ansieht.“