Geschäftsgirokonto - BGH erkennt unwirksame Entgeltklausel
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14 auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen "Preis pro Buchungsposten" festlegt.
