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Porsche-Aktionäre haben Anspruch auf Schadensersatz

01.11.2018

Nun ist es offiziell : Das Landgericht Stuttgart hat in einem ersten Urteil entschieden, dass Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben, weil Porsche im Verlauf des Dieselskandals zu spät über die Verwicklungen des Unternehmens berichtet und dadurch Veröffentlichungspflichten versäumt habe. Dadurch war Aktionären ein hoher Schaden entstanden. Insgesamt muss die Porsche Holding 47 Millionen Euro Schadensersatz an die Kläger leisten.

Verjährung im VW Abgasskandal – Schadensersatzansprüche jetzt geltend machen

01.11.2018

Rund 2,5 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat waren allein in Deutschland vom Abgasskandal betroffen. Die Folgen sind für die Fahrzeughalter gravierend. Abgesehen vom Vertrauensverlust haben die Fahrzeuge erheblich an Wert verloren und drohende Fahrverbote lassen sich durch ein Software.-Update nicht aus der Welt schaffen.

VW Abgasskandal - LG Koblenz spricht Skoda-Käuferin Schadensersatz zu

26.10.2018 | Kanzlei Brüllmann

Der Abgasskandal hat nicht nur VW, sondern auch die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda erfasst. Auch bei Modellen dieser Marken kam der von den Abgasmanipulationen betroffene Motor EA 189 zum Einsatz. Als Motorenhersteller hafte die VW AG auch bei diesen Modellen auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 26. Juli 2018 (Az.: 1 O 318717).

P&R Gläubigerversammlung – Anleger können erst 2020 mit Abschlagzahlung rechnen

24.10.2018

Die ersten Gläubigerversammlungen der insolventen P&R-Gesellschaften fanden jetzt in der Münchener Olympiahalle statt. Klar ist, dass die Anleger im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Das ergibt sich schon daraus, dass etwa eine Millionen der 1,6 verkaufen P&R-Container überhaupt nicht existieren.

Opel - KBA ordnet Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung an

22.10.2018 | Kanzlei Brüllmann

Nun ist es offiziell: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für rund 96.000 Opel Diesel-Fahrzeuge mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 angeordnet. Wie die Behörde mitteilte, wurden bei der Überprüfung der Modelle Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter (125 kw) sowie Zafira 1,6 Liter (88 kw / 100 kw), Zafira 2,0 Liter, (96 kw / 125 kw) mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Diese können zu erhöhten Emissionen von Stickoxiden führen. Das KBA ordnete deshalb einen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an.