Urteil rechtskräftig: Bausparkasse darf nicht nach 15 Jahren kündigen
Bausparkassen versuchen, sich von vergleichsweise hoch verzinsten Altverträgen zu trennen. Klauseln in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB), die der Bausparkasse ein Kündigungsrecht nach 15 Jahren einräumen, sind allerdings in der Regel unzulässig.