Bernfried Rose
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Rose liegt in der Beratung zur Gestaltung der privaten und betrieblichen Nachfolge. In der Kanzlei ist er gemeinsam mit Rechtsanwältin Kristin Winkler (Fachanwältin für Erbrecht) verantwortlich für die Bereiche Erbrecht, Vorsorgerecht, Unternehmensnachfolge und Stiftungen.
Seit erfolgreicher theoretischer Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht im Jahr 2005 widmete sich Rechtsanwalt Rose auch in der Praxis fast ausschließlich der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.