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Geburtsschaden: BGH zur rechtzeitigen Aufklärung über Möglichkeit eines Kaiserschnitts

11.01.2019

Droht eine Geburt problematisch zu werden, kann jede Minute kostbar sein, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu wahren. Darum muss die Schwangere auch über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts rechtzeitig aufgeklärt werden. Die Aufklärung erfolgt zu spät, wenn nur noch ein „eiliger Kaiserschnitt“ möglich ist. Dann kann der behandelnde Arzt bzw. die Klinik nach einem Urteil des BGH vom 28. August 2018 haftbar sein (Az.: VI ZR 509/17).

E-Commerce: Landgericht München fasst Paypal unter Gebührenerhebungsverbot

07.01.2019 | ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

Wer in Zukunft Bustickets bei Flixbus mittels Paypal bezahlen möchte, der muss (vorerst) keine zusätzlichen Gebühren befürchten. Die Richter am Landgericht in München haben nun erstmals Onlinegebühren bei der Zahloption Paypal unter das Verbot der Gebührenerhebung gefasst.

VW Abgasskandal – Kurzentschlossene können noch Schadensersatz geltend machen

21.12.2018 | Kanzlei Brüllmann

Am 31.12.2018 verjähren viele Ansprüche der geschädigten Verbraucher im VW Abgasskandal. "Auch wenn die Zeit knapp ist, können die Forderungen jetzt noch geltend gemacht werden. Dazu sollten Kurzentschlossene jetzt handeln, damit noch rechtzeitig bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können", sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte.

Audi ruft A6 und weitere Modelle zurück

21.12.2018 | Kanzlei Brüllmann

Audi ruft u.a. den A6 mit der Abgasnorm Euro 6 zurück. Hintergrund ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), das eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung als unzulässig eingestuft hat. Audi muss die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen, um die Abschalteinrichtung zu entfernen und ein Software-Update in der Motorsteuerung aufzuspielen.

Hansjörg Looser

Herr Rechtsanwalt Hansjörg Looser studierte an der Universität Konstanz sowie der Université d’Auvergne in Clermont-Ferrand Rechtswissenschaften und schloss das sich anschließende Rechtsreferendariat in Stuttgart mit Prädikatsexamen ab.