Markeneintragung in der EU – keine Verwechslungsgefahr bei der Marke „Chiara Ferragni“
Der EuG erklärt in seiner aktuellen markenrechtliche Entscheidung die Eintragung der Marke „Chiara Ferragni“ für zulässig und lehnt damit die Annahme einer Verwechslungsgefahr durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ab.