OLG Karlsruhe bestätigt Schadensersatzansprüche im Abgasskandal
VW muss im Abgasskandal die nächste bittere Pille schlucken. Das OLG Karlsruhe machte in einem Hinweisbeschluss deutlich, dass es die Abgasmanipulationen für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Kunden hält und Volkswagen deshalb schadensersatzpflichtig sei (Az.: 13 U 142/18).