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Abgasskandal: VW Golf-Fahrer erhält Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

07.03.2019

Das Landgericht Augsburg ließ ein weiteres Mal keinen Zweifel aufkommen: VW habe sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht und habe auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Das hat das LG Augsburg mit Urteil vom 5. Dezember 2018 entschieden (Az.: 021 O 3267/17).

Abgasskandal: Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe erhöht den Druck auf VW

07.03.2019 | Kanzlei Brüllmann

Aus Karlsruhe weht VW im Abgasskandal ein rauer Wind entgegen. Zunächst veröffentlichte der BGH vor wenigen Tagen eine Hinweisbeschluss, in dem die Karlsruher Richter deutlich machten, dass sie unzulässige Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel halten und die Käufer dementsprechend Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun legte das OLG Karlsruhe nach.

Abrechnung der Betriebskosten – Mieter sollten auf Fehler achten

05.03.2019

Wohnen ist in vielen Gegenden Deutschlands teuer. Das liegt nicht nur an den Mieten, sondern oft auch an den hohen Nebenkosten. Darum sollten Mieter ihre Nebenkostenabrechnung genau prüfen, denn häufig sind die Betriebskosten nicht richtig abgerechnet, falsch auf die Mieter umgelegt oder es werden sogar Kosten in Rechnung gestellt, die der Vermieter den Mietern gar nicht aufbürden darf.

Abgasskandal – Auch Mercedes-Kunden können vom BGH-Hinweis profitieren

28.02.2019

Der BGH hat vor wenigen Tagen im Abgasskandal klar und deutlich Stellung bezogen und unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft. In dem Fall ging es um die Klage eines VW-Käufers gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagen. „Durch diesen Hinweisbeschluss des BGH haben sich nicht nur die Chancen auf Schadensersatz für VW-Käufer erhöht, der Beschluss ist auch für Mercedes-Kunden äußerst interessant“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft / Lombard Classic 3 - Ansprüche gegenüber Vermögensschadenshaftpflichtversicherung möglich

28.02.2019

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte verklagt Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen für geschädigte Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz in einem Volumen von über € 2,2 Mio.