Immobilie muss die beim Kauf vereinbarte Beschaffenheit aufweisen
Eine Immobilie muss die Beschaffenheit aufweisen, die im notariellen Kaufvertrag beurkundet wurde. Mängel an der Immobilie werden jedoch oft erst festgestellt, wenn der Kaufpreis gezahlt und das Objekt übergeben wurde. Zudem wird im Immobilienkaufvertrag in der Regel eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen. „Das bedeutet allerdings nicht, dass der Käufer die erst später festgestellten Mängel in jedem Fall akzeptieren muss.