Kündigungsschutzklage erfolgreich – keine wirksame Kündigung wegen einzelner Pflichtverstöße
Eine fristlose Kündigung ist dann unwirksam, wenn sie allein auf vielen einzelnen Verstößen des Arbeitnehmers beruht, die für sich allein keine Kündigung rechtfertigen würden und ohne vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers erfolgt, so die Richter am Landesarbeitsgericht in Köln.
In der Gesamtschau erhebliches Ausmaß erreicht?