Abgasskandal VW Caddy – Käufer erhält vollen Kaufpreis ohne Abzug von Nutzungsersatz zurück
Das Landgericht Gera hat mit Urteil vom 16. April 2019 entschieden, dass Volkswagen einen VW Caddy aufgrund der Abgasmanipulationen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss (Az.: 3 O 566/18). Das Bemerkenswerte an dem Urteil: VW darf keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abziehen.