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Audi Abgasskandal: Schadensersatz bei geleastem Audi SQ5

01.07.2019

Im Januar 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für diverse Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Betroffen war auch der Audi SQ5. Das Landgericht Offenburg sprach nun einem geschädigten Kunden, der einen Audi SQ5 geleast hatte, mit Urteil vom 29. Mai 2019 Schadensersatz zu (Az.: 2 O 299/18).

VW Abgasskandal - LG Potsdam spricht Kläger Schadensersatz ohne Abzug von Nutzungsersatz zu

01.07.2019

Bei Schadensersatzklagen im VW-Abgasskandal rückt verstärkt die Frage des Nutzungsersatzes in den Blickpunkt. Wie schon andere Gerichte zuvor entschied auch das Landgericht Potsdam mit Urteil vom 29. Mai 2019, dass VW für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung abziehen darf. Heißt: VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten (Az.: 6 O 76/19).

Audi Abgasskandal – Manipulationen umfangreicher als angenommen

01.07.2019

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung rief das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Januar 2018 verschiedene Modelle Audi 3.0 l Euro 6 zurück. Betroffen waren die Dieselmodelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. Recherchen des Handelsblatts und des Bayerischen Rundfunks zeigen nun, dass bei den Modellen offenbar nicht nur eine, sondern bis zu vier Abschalteinrichtungen genutzt wurden. Der V6 TDI Motor wurde nicht nur bei den Audi-Modellen, sondern auch beim VW Touareg oder dem Porsche Cayenne bzw. Macan eingesetzt.

LG Ravensburg – Widerruf eines Autokredits bei der VW Bank wirksam

24.06.2019

Das Landgericht Ravensburg bleibt seiner verbraucherfreundlichen Linie treu und hat mit Urteil vom 7. Mai 2019 entschieden, dass der Widerruf eines Kreditvertrags mit der VW-Bank auch Jahre nach Abschluss noch wirksam erfolgt ist (Az.: 2 O 426/18).  „Der Widerruf eines Kredits zur Autofinanzierung ist eine interessante Möglichkeit auch aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Denn oft liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor.

Rückruf Mercedes GLK 220 CDI – KBA dehnt Untersuchungen aus

24.06.2019 | Kanzlei Brüllmann

Das könnte für Daimler noch bitter werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 21. Juni 2019 den Rückruf für der Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Betroffen sind 60.000 Fahrzeuge. „Der Rückruf könnte sich allerdings noch erheblich ausweiten. In dem Mercedes GLK 220 CDI ist der Motor OM 651 verbaut. Der Motor steckt auch in einer ganzen Reihe anderer Mercedes-Modelle“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte, aus Stuttgart.