LG Heilbronn: Volkswagen muss VW Golf zurücknehmen und Kaufpreis erstatten
Volkswagen muss einen vom Abgasskandal betroffenen VW Golf zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. März 2019 entschieden.
Die Klägerin hatte in dem zu Grunde liegenden Fall im August 2013 einen VW Golf Cabrio als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem, wie sich im Herbst 2015 herausstellte, die Abgaswerte manipuliert wurden.
