Erhebung personenbezogener Daten im Internet – Nicht nur Facebook trifft Verantwortlichkeit
Wer auf seiner Website den „Gefällt mir“-Button von Facebook verwendet, der kann mitunter auch für die Erhebung und Übermittlung von persönlichen Daten seiner Nutzer mitverantwortlich sein. Betreiber einer Website trifft konkret dann eine Verantwortlichkeit für die Datenerhebung, wenn diese in erkennbar beiderseitigem wirtschaftlichem Interesse erfolgt, so der Europäische Gerichtshof (EuGH).