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Erhebung personenbezogener Daten im Internet – Nicht nur Facebook trifft Verantwortlichkeit

05.08.2019 | ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

Wer auf seiner Website den „Gefällt mir“-Button von Facebook verwendet, der kann mitunter auch für die Erhebung und Übermittlung von persönlichen Daten seiner Nutzer mitverantwortlich sein. Betreiber einer Website trifft konkret dann eine Verantwortlichkeit für die Datenerhebung, wenn diese in erkennbar beiderseitigem wirtschaftlichem Interesse erfolgt, so der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Abgasskandal – OLG Köln sieht umfangreichen Zinsanspruch

31.07.2019

Geschädigte Autokäufer haben im Abgasskandal nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch einen umfassenden Zinsanspruch. In einem Hinweisbeschluss vom 29. April 2019 stellte das OLG Köln klar, dass der Zinsanspruch nicht erst ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung entsteht, sondern bereits ab Zeitpunkt des Kaufes bzw. Zahlung des Kaufpreises (Az.: 16 U 30/19). Damit bestätigte das OLG das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn.

Abgasskandal VW Tiguan - OLG Hamburg spricht Käufer Anspruch auf Neufahrzeug zu

29.07.2019

Im Abgasskandal hat der BGH im Januar 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die geschädigten Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Dieser könne auch in der Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs liegen. Dies gelte auch dann, wenn inzwischen nur noch das Nachfolgemodell produziert werde. „Das mache eine Nachlieferung nicht unmöglich, so der BGH“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden.

Abgasskandal LG Stuttgart – Schadensersatz für Golf-Käufer

26.07.2019 | Kanzlei Brüllmann

VW hat im Abgasskandal erneut einer Niederlage kassiert. Mit Urteil vom 22. Juli 2019 entschied das Landgericht Stuttgart, dass Volkswagen einen VW Golf Plus 1,6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

Abgasskandal - OLG Stuttgart setzt Mercedes unter Druck

23.07.2019

Der Autohersteller müsse beweisen, dass er bei der Abgasreinigung keine unzulässigen Funktionen einsetzt, damit die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß eingehalten werden. Es sei nicht Aufgabe der Verbrauchers, dem Autohersteller die Manipulation nachzuweisen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt in einem Verfahren zu Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen entschieden, berichtet Focus online.