Private Krankenversicherungen müssen unrechtmäßige Beitragserhöhung zurückzahlen
Private Krankenversicherungen passen in regelmäßigen Abständen die Beiträge ihrer Versicherten an – in der Regel werden sie erhöht. Das ist nicht ungewöhnlich und solange keine Willkür herrscht, sind Beitragserhöhungen auch nicht unrechtmäßig. Allerdings dürfen die Versicherungsunternehmen nicht Schalten und Walten wie sie wollen. Sie müssen Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen und sich an gesetzliche Vorgaben halten. Sonst sind die Erhöhungen nicht rechtmäßig und damit unwirksam.
