Vorfälligkeitsentschädigung nach Entscheidung des BGH zurückfordern - XI ZR 320/20
Kreditnehmer haben zum Teil gute Chancen, eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens zurückzufordern. Wie aus einer aktuellen Entscheidung des BGH hervorgeht, fehlt es den Banken an der rechtlichen Grundlage für den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Berechnungsmethode nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde (Az.: XI ZR 320/20). Daher wies der BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt zurück.