EuGH ebnet Weg für Widerruf von Darlehen und Autokrediten
Der Europäische Gerichtshof hat die Tür für den Widerruf von Darlehen, insbesondere von Autokrediten, weit aufgestoßen. Mit Urteil vom 9. September 2021 machte der EuGH deutlich, dass Darlehensverträge noch lange nach ihrem Abschluss widerrufen werden können, wenn die Bank unzureichende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bzw. Pflichtinformationen verwendet hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Insbesondere rügte das Gericht, dass die Angaben zum Verzugszins oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oft unzureichend sind.