LG Freiburg spricht Schadenersatz für Mercedes Sprinter zu
Daimler muss im Abgasskandal gleich für drei Mercedes Sprinter Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 18. Oktober 2021 entschieden (Az.: 6 O 149/19). Zwei der Mercedes Sprinter waren mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 ausgerüstet, in dem dritten ist auch der Motor OM 651 verbaut, allerdings mit der Abgasnorm Euro 6. Das LG Freiburg kam zu der Überzeugung, dass in allen drei Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und Daimler Schadenersatz leisten muss.