Autokredit erfolgreich widerrufen - OLG Stuttgart 6 U 32/19
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. September 2021 entschieden, dass sich viele Autokredite aufgrund unzureichender Verbraucherinformationen widerrufen lassen (C-33/20 u.a.). Die Entscheidung des EuGH zeigt an deutschen Gerichten bereits Wirkung. So ist das OLG Stuttgart der Auffassung des EuGH gefolgt und hat mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden, dass der Widerruf eines Darlehens zur Autofinanzierung auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgt ist (Az.: 6 U 32/19).
