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LG Traunstein: Spieler erhält Verluste aus Online-Glücksspiel zurück

22.12.2021

Mit Urteil vom 20. Dezember 2021 hat das Landgericht Traunstein entschieden, dass eine Veranstalterin von Online-Glücksspielen einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 18.000 Euro erstatten muss (Az.: 3 O 1549/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Gesellschaft mit Sitz in Malta gegen das in Deutschland geltende Verbot von Glücksspielen im Internet verstoßen habe.

 

Zu niedrige Zinsen im Prämiensparvertrag - Sparer mit Anspruch auf Nachzahlung

22.12.2021 | Kanzlei Brüllmann

Banken und Sparkassen können variable Zinssätze bei Sparverträgen nicht nach Belieben anpassen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6.10.2021 entschieden und klargestellt, dass bestimmte Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind (Az.: XI ZR 234/20). „Für die Sparer bedeutet dies, dass sie möglicherweise zu niedrige Zinsen erhalten und nun einen Anspruch auf entsprechende Nachzahlungen haben können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bei Sparverträgen, die 2018 beendet wurden, muss allerdings die Verjährung beachtet werden.

 

Darlehensnehmer können Vorfälligkeitssteuer zurückholen

21.12.2021 | Kanzlei Brüllmann

Darlehensnehmer haben gute Chancen, eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuverlangen, wenn die Bank sie nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Das hat der Bundesgerichtshof im Sommer klargestellt (Az.: XI ZR 320/20) und damit praktisch ein Urteil des OLG Frankfurt bestätigt.

 

Freibeträge bei der Schenkung

21.12.2021 | Kanzlei Brüllmann

Der Vermögensübergang auf die nächste(n) Generationen sollte vorausschauend geplant werden. Durch Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung der Freibeträge kann die Steuerlast erheblich gemindert werden. „Vorteil der Schenkung gegenüber der Erbschaft ist, dass die Freibeträge nach zehn Jahren erneut genutzt werden können. Dieser Freiraum kann durch rechtzeitige Planung zum steueroptimierten Vermögensübergang genutzt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schenkungssteuer – Abfindungszahlungen können steuermindernd berücksichtigt werden

20.12.2021 | Kanzlei Brüllmann

Schenkungen zu Lebzeiten können sinnvoll sein, um z.B. die Erbschaftsteuer zu optimieren. Allerdings können Schenkungen auch zum Streit mit Erben führen, die bei einer Schenkung nicht bedacht wurden. Sie könnten im Erbfall Herausgabeansprüche an die Beschenkten stellen. Um dies zu vermeiden, können sich Erben und Beschenkte über Abfindungszahlungen einigen. Der Vorteil: Abfindungszahlungen, um Herausgabeansprüche abzuwehren, können bei der Schenkungssteuer steuermindernd berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden (Az.: II R 24/19).

Schadenersatz für Anleger des Fonds Opalenburg Safeinvest 2

20.12.2021 | Kanzlei Brüllmann

Anleger in Opalenburg-Fonds haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Das zeigt ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. November 2021 (Az.: 11 O 68/21). Das Gericht hat entschieden, dass ein Anleger des Fonds Opalenburg Safeinvest 2 sein investiertes Geld zurückerhält und keine weiteren Ratenzahlungen mehr leisten muss.

 

„Wir haben aufgezeigt, dass die Anlageberatung fehlerhaft war und unser Mandant daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Das LG Berlin ist unserer Argumentation gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

P&R Container – Verjährung durch Güteantrag hemmen

18.12.2021 | Kanzlei Staudenmayer

Mit Investments in P&R-Container hofften die rund 54.000 Anleger auf eine sichere ertragbringende  Kapitalanlage. Stattdessen wurden sie von den Insolvenzen der P&R-Gesellschaften im Jahr 2018 überrascht und stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Neben dem Insolvenzverfahren haben sie auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Dazu müssen sie jetzt allerdings auch handeln.

Audi Abgasskandal - Rückgaberecht steht Schadenersatzanspruch nicht im Weg - BGH VII ZR 389/21

16.12.2021 | Kanzlei Brüllmann

Der Bundesgerichtshof hat sich im Audi-Abgasskandal verbraucherfreundlich positioniert. Ein verbrieftes Rückgaberecht im Darlehensvertrag stehe einem Schadenersatzanspruch des Autokäufers nicht im Wege, machte der BGH mit Urteil vom 16. Dezember 2021 deutlich (Az.: VII ZR 389/21).