Darlehensnehmer können Vorfälligkeitssteuer zurückholen
Darlehensnehmer haben gute Chancen, eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuverlangen, wenn die Bank sie nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Das hat der Bundesgerichtshof im Sommer klargestellt (Az.: XI ZR 320/20) und damit praktisch ein Urteil des OLG Frankfurt bestätigt.