Schenkungssteuer – Abfindungszahlungen können steuermindernd berücksichtigt werden
Schenkungen zu Lebzeiten können sinnvoll sein, um z.B. die Erbschaftsteuer zu optimieren. Allerdings können Schenkungen auch zum Streit mit Erben führen, die bei einer Schenkung nicht bedacht wurden. Sie könnten im Erbfall Herausgabeansprüche an die Beschenkten stellen. Um dies zu vermeiden, können sich Erben und Beschenkte über Abfindungszahlungen einigen. Der Vorteil: Abfindungszahlungen, um Herausgabeansprüche abzuwehren, können bei der Schenkungssteuer steuermindernd berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden (Az.: II R 24/19).