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Bonus.Gold insolvent - Schadenersatzansprüche der Anleger

29.11.2021 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Vor einem guten Jahr war der Schock für die Anleger der Bonus.Gold GmbH groß, als das Unternehmen nicht mehr erreichbar war und sich die Frage nach dem Verbleib oder der Existenz des Goldes stellte, während sich die Unternehmensverantwortlichen offenbar in die Türkei abgesetzt haben. Nun hat das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 25. November 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Bonus.Gold GmbH eröffnet (Az.: 70a IN 228/21).

 

Mercedes GLS 350 im Abgasskandal - LG Freiburg spricht Schadenersatz zu

29.11.2021 | Kanzlei Brüllmann

Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 29. Oktober 2021 entschieden, dass die Daimler AG im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes GLS 350 d leisten muss (Az.: 2 O 338/20). Daimler habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet.

 

Abgasskandal - Niederlage für Audi vor dem BGH

26.11.2021 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Audi ist im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat mit Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass sich nicht nur die Konzernmutter VW, sondern auch die Tochter Audi schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21). Der BGH bestätigte damit die Urteile des OLG München und auch die Auffassung, dass mindestens eine verantwortlich handelnde Person bei Audi von den unzulässigen Abschalteinrichtungen in dem Dieselmotor EA 189 gewusst haben muss.

 

BGH VII ZR 238/20 - Auch Audi haftet im Abgasskandal auf Schadenersatz

26.11.2021 | Kanzlei Brüllmann

Audi hat im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage kassiert. Der BGH entschied mit Urteil vom 25. November 2021, dass sich nicht nur VW, sondern auch Audi aufgrund der Abgasmanipulationen beim Dieselmotor EA 189 schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21).

 

Der ursprüngliche Abgasskandal drehte sich um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189. Der Motor wurde zwar von den Konzernmutter VW gebaut, aber auch bei Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda verwendet.

 

Abgasskandal: BGH verurteilt Audi auch beim Motor EA 189 direkt zu Schadenersatz

25.11.2021 | Kanzlei Staudenmayer

Der Bundesgerichtshof hat heute in gleich vier Verfahren bestätigt, dass die Audi AG im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 von VW direkt haftbar ist (BGH Urteile vom 25.11.2021 – BGH II ZR 238/20, BGH II 243/20, BGH II 257/20 und BGH II 38/21). „Dass VW sich im Abgasskandal mit dem EA 189 – Motor grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat, hat der BGH schon im Mai 2020 entschieden.

Autokredit erfolgreich widerrufen - OLG Stuttgart 6 U 32/19

25.11.2021 | Kanzlei Brüllmann

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. September 2021 entschieden, dass sich viele Autokredite aufgrund unzureichender Verbraucherinformationen widerrufen lassen (C-33/20 u.a.). Die Entscheidung des EuGH zeigt an deutschen Gerichten bereits Wirkung. So ist das OLG Stuttgart der Auffassung des EuGH gefolgt und hat mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden, dass der Widerruf eines Darlehens zur Autofinanzierung auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgt ist (Az.: 6 U 32/19).

 

Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal - Fiat Ducato

24.11.2021 | Kanzlei Brüllmann

Im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato hat das Landgericht Frankenthal Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen zu Stellantis gehörend, mit Urteil vom 27. Oktober 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 40/21).

 

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs 2Win des Herstellers Pössl auf der Basis eines Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 6 und 2,3 Liter Dieselmotor. Der Kläger hatte den Camper 2018 gekauft. Aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem von Fiat gebauten Motor machte er Schadenersatzansprüche geltend.

Kanzlei Staudenmayer

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Achtung Verjährung: Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen zurückholen

23.11.2021 | Kanzlei Staudenmayer

Verbraucher, die ein nach dem 20. März 2016 abgeschlossenes Immobiliendarlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst haben, können in vielen Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückfordern. Grund ist, dass die Bank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung häufig nicht hinreichend verständlich für den Darlehensnehmer dargestellt hat.