Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen zurückholen
Auch wenn die anstehende Weihnachtszeit die Zeit für Geschenke ist, wollen Verbraucher ihrer Bank oder Sparkasse sicher keine Vorfälligkeitsentschädigung von meist vielen tausend oder zehntausend Euro schenken. Verbraucher, die seit 01.01.2018 für die vorzeitige Ablösung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung ("VFE") gezahlt oder steht eine solche an, sollten sie deren Rückforderung oder Vermeidung durch einen versierten Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen.
