te Solar Sprint II und III müssen abgewickelt werden
Anleger gewährten den Gesellschaften te Solar Sprint II und te Solar Sprint III Nachranddarlehen und hofften auf entsprechende Rendite. Nun müssen sie befürchten, dass die Zinszahlungen und Rückzahlungen ausbleiben. Denn die Gesellschaften müssen auf Anordnung der BaFin abgewickelt werden.