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Deutsche Lichtmiete stellt Insolvenzantrag

03.01.2022 | Kanzlei Brüllmann

Zum Jahresausklang gab es schlechte Nachrichten für die Anleger der Deutsche Lichtmiete. Das Unternehmen aus Oldenburg ist zahlungsunfähig und habe am 30. Dezember 2021 Insolvenzantrag gestellt, berichtet u.a. das Handelsblatt. Das habe der Vorstand den Mitarbeitern in einem Schreiben mitgeteilt. Betroffen von einer Insolvenz sind auch die Anleger, die den Verlust ihres investierten Geldes befürchten müssen.

 

Bescherung für Spieler - CLLB Rechtsanwälte holt Geld vom Online-Casino zurück

23.12.2021

Schöne Bescherung für einen Spieler, der im Online-Casino rund 14.000 Euro verspielt hatte. Die Anbieterin des Glückspiels im Internet, die Electra Works Ltd. mit Sitz in Gibraltar, muss ihm den Verlust ersetzen. Das hat das Landbericht Heilbronn mit Urteil vom 22.12.2021 entschieden (Az. Bu 8 O 208/20).

 

Evergrande - Ein chinesischer Riese taumelt

23.12.2021 | RP Law

Der Riese taumelt, aber er fällt noch nicht: Chinas Immobilienriese Evergrande ist hochverschuldet und Hilfe ist nicht in Sicht. "To big to die" ist nicht wirklich eine Option und 13 Jahre nach dem Lehman-Crash steht eine weitere Krise an, die die Weltwirtschaft in eine kritische Situation bringen könnte. Die Bundesbank warnt eindringlich im Monatsbericht November 2021  vor spürbaren Auswirkungen, falls Real Estate made in China in die Knie gehen sollte. 

Chinesische Immobilienwirtschaft in der Krise

Museum oder Zoo

Liebste Bella,

 

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Frohe Weihnachten von Schmalli

LG Traunstein: Spieler erhält Verluste aus Online-Glücksspiel zurück

22.12.2021

Mit Urteil vom 20. Dezember 2021 hat das Landgericht Traunstein entschieden, dass eine Veranstalterin von Online-Glücksspielen einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 18.000 Euro erstatten muss (Az.: 3 O 1549/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Gesellschaft mit Sitz in Malta gegen das in Deutschland geltende Verbot von Glücksspielen im Internet verstoßen habe.

 

Zu niedrige Zinsen im Prämiensparvertrag - Sparer mit Anspruch auf Nachzahlung

22.12.2021 | Kanzlei Brüllmann

Banken und Sparkassen können variable Zinssätze bei Sparverträgen nicht nach Belieben anpassen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6.10.2021 entschieden und klargestellt, dass bestimmte Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind (Az.: XI ZR 234/20). „Für die Sparer bedeutet dies, dass sie möglicherweise zu niedrige Zinsen erhalten und nun einen Anspruch auf entsprechende Nachzahlungen haben können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bei Sparverträgen, die 2018 beendet wurden, muss allerdings die Verjährung beachtet werden.