Erbschaftssteuerbefreiung beim Familienheim
Wer das Familienheim erbt und es anschließend selbst bewohnt, muss in der Regel keine Erbschaftssteuer zahlen. Für die Steuerbefreiung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt haben und die Wohnfläche darf nicht größer als 200 Quadratmeter sein.