Abgasskandal: BGH bestätigt Anspruch auf Restschadenersatz
Auch wer bisher noch keine Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal geltend gemacht hat, muss nicht leer ausgehen. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit zwei Urteilen am 21. Februar 2022, dass immer noch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gem. § 852 BGB besteht (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015 als Neuwagen gekauft wurde und der Kauf nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.