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Abgasskandal: BGH bestätigt Anspruch auf Restschadenersatz

21.02.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Auch wer bisher noch keine Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal geltend gemacht hat, muss nicht leer ausgehen. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit zwei Urteilen am 21. Februar 2022, dass immer noch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gem. § 852 BGB besteht (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015 als Neuwagen gekauft wurde und der Kauf nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für Opel Astra, Corsa und Insignia

19.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Der Dieselskandal meldet sich bei Opel zurück. Unter dem Code E222115640 (22-C-013) O7A hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen umfassenden Rückruf angeordnet und am 17. Februar 2022 veröffentlicht. Betroffen sind Modelle des Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018.

Green City Gruppe - Weitere Insolvenzen

16.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Weitere Gesellschaften der Green City Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Konkret geht es um die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG. Die drei Gesellschaften haben am 15. Februar 2022 mitgeteilt, dass sie Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt haben. Die Anleihe-Anleger müssen nach dem Insolvenzanträgen finanzielle Verluste befürchten.

Drei Green City Gesellschaften melden Insolvenz an

16.02.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Nach der Insolvenz der Green City AG haben auch die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co am 15. Februar 2022 Antrag auf Insolvenz gestellt und Eigenverwaltung beantragt. Durch die Insolvenzen stehen Anlegergelder in Höhe von rund 115 Millionen Euro im Feuer.

Online-Glücksspiel: Spieler erhält 57.000 Euro vom Online-Casino zurück

14.02.2022

Mehr als 57.000 Euro hatte ein Spieler im Online-Casino verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn nun zurückgeholt und am Landgericht Bielefeld erreicht, dass die Anbieterin der Online-Glücksspiele, die ElectraWorks Ltd., den Verlust ersetzen muss (Az.: 6 O 231/20). Da in Deutschland ein weitreichendes Verbot von Online-Glücksspielen geherrscht habe, hätten sie nicht angeboten werden dürfen, machte das LG Bielefeld mit Urteil vom 3. Februar 2022 deutlich.

 

ARAG Rechtsschutzversicherung muss im Mercedes-Abgasskandal Deckungsschutz übernehmen

14.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Gute Nachricht für geschädigte Mercedes-Käufer im Abgasskandal. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich nicht vor der Übernahme der Kosten drücken und muss Deckungsschutz für ein anstehendes Verfahren vor dem OLG Stuttgart übernehmen. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden (Az.: 9 O 257/21). Der Kläger habe in dem Berufungsverfahren ausreichende Erfolgsaussichten, so dass die ARAG Rechtsschutzversicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage für das Verfahren erteilen müsse, machte das LG Düsseldorf deutlich.

Anspruch auf Prozesskostenhilfe gegen Online-Casino

11.02.2022

Wer im Online-Casino Geld verspielt hat, hat gute Chancen, sein Geld vom Betreiber zurückzuholen. Allerdings sind die finanziellen Möglichkeiten der Spieler durch ihre Verluste beim Online-Glücksspiel oft begrenzt. Dann besteht immer noch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das OLG München hat mit Beschluss vom 8. Februar 2022 (Az. 21 W 1740/21) klar gemacht, dass die Teilnahme am Online-Glücksspiel dem Anspruch auf Prozesskostenhilfe nicht im Wege steht und ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Ingolstadt aufgehoben.