ARAG Rechtsschutzversicherung muss im Mercedes-Abgasskandal Deckungsschutz übernehmen
Gute Nachricht für geschädigte Mercedes-Käufer im Abgasskandal. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich nicht vor der Übernahme der Kosten drücken und muss Deckungsschutz für ein anstehendes Verfahren vor dem OLG Stuttgart übernehmen. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden (Az.: 9 O 257/21). Der Kläger habe in dem Berufungsverfahren ausreichende Erfolgsaussichten, so dass die ARAG Rechtsschutzversicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage für das Verfahren erteilen müsse, machte das LG Düsseldorf deutlich.