Unzulässige Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte zurückfordern
Was Banken und Sparkassen Verwahrentgelte nennen, sind für ihre Kunden nichts anderes als Negativzinsen oder Strafzinsen. Nach einer Erhebung des Portals biallo.de verlangen inzwischen mehr als 550 Kreditinstitute solche Verwahrentgelte von ihren Privatkunden, bei Firmenkunden sind es sogar noch mehr (Stand 11.03.2022), und haben sich damit ein neues Geschäftsfeld erschlossen. Auffällig ist auch, dass häufig pauschal 0,5 % p.a. verlangt werden.

