Mercedes Abgasskandal - Rückenwind für Schadenersattzklagen - BGH VII ZR 602/21
Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzklagen im Mercedes Abgasskandal mit Beschluss vom 23. Februar 2022 deutlichen Rückenwind verliehen (Az.: VII ZR 602/21). Der VII. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass die Verwendung einer sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR), die fast ausschließlich im Prüfstand aktiv ist, nicht nur eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen kann, sondern auch auf eine arglistige Täuschung der Behörden im Zulassungsverfahren schließen lasse.
